Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels. Insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend Leistungeserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber, mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§2 Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
§3 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die hogast Hotelbetriebs GmbH behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer, Konferenz- und Veranstaltunsräume anderweitig zu vermieten.
§4 Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die hogast Hotelsbetriebs GmbH das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
§5 Reservierte Veranstaltungs- und Konferenzräume stehen dem Leistungsabnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Konferenzräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Genehmigung und Zustimmung durch die Geschäftsleitung.
§6 Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Konferenz- und Veranstaltungsräume. Sollten schriftlich vereinbarte Zimmer, Konferenz- und Veranstaltungsräume aus welchem Grund auch immer, nicht verfügbar sein, so hat die hogast Hotelbetriebs GmbH verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz außerhalb des Hauses, soweit dieses zumutbar ist, Sorge zu tragen.
§7 Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, die Geschäftsführung 4 Tage vor Ankunft der Gruppe eine Teilnehmerliste zu übermitteln.
§8 Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es, zur Wirksamkeit des Vertrages, zusätzlich der Genehmigung durch die Hotelleitung. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber der Geschäftsleitung, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist die Geschäftsleitung berechtigt, den Vertrag fristlos zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach §21 zu berechnen.
§9 Soweit die Geschäftsleitung für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen und gewünschte Leistungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und Auftrag sowie auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der beschafften Leistungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Leistung frei.
§10 Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
§11 Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
§12 Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Hotelleitung.
§13 Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wertgegenstände und größere Geldbeträge müssen bei der Hotelleitung im Safe aufbewahrt werden, da sonst keine Haftung übernommen werden kann.
§14 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Hotelleitung nicht gestattet. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars der hogast Hotelbetriebs GmbH, die bei Aus- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldungsnachweis.
§15 Störungen an, zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
§16 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich die hogast Hotelbetriebs GmbH das Recht vor, Preisänderungen ohne vorheerige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer.
§17 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die hogast Hotelbetriebs GmbH ist berechtigt bei Vertragsabschluß für die vereinbarten leistungen 50 % als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen sowie weitere 25% bei Inanspruchnahme der Leistungen am Ankunftstag und Restbetrag am Abreisetag durch Barzahlung. Die Vetragserfüllung ist abhängig von der rechtzeitigen Überweisung der Anzahlung. Bei Tagungen und Seminaren werden Kreditkarten nicht akzeptiert.
§18 a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch, gegen Entgelt, die Nachsendung derselbigen.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
d) Jede Haftung des Hotels nach a) und c) ist ausgeschlossen.
§19 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestllt wird, besteht eine Überwahrungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem, bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mängel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000 pro Fahrzeug, einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
§20 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unbezügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von § 19 und den §§ 701 ff BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist, abgesehen von den §§ 701 ff BGB, betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu gunsten des Hotels, auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
§21 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Koferenz- und Veranstaltungsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) über 60 Tage von Ankunft: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt das Hotel kann anderweitig vermieten.
b) bis 60 Tage vor Ankunft: 10% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
c) 59 bis 30 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
d) 39 bis 22 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen/Arrangments
e) 21 bis 0 Tage vor Ankunft: 80% der verinbarten Leistungen/Arrangements.
Die hogast Hotelbetriebs GmbH bemüht sich in diesem Fall, nicht in Anspruch genommene ZImmer, Konferenz- und Veranstaltungsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Konferenz- und Veranstaltungsräume und Arrangements, hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung der errechneten Betrag zu zahlen.
§22 Gemäß §5 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung gemäß BDBG hin.
§23 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§24 Gerichtsstand ist Aschaffenburg
§25 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem , von den Parteien angestrebten Zweck, wirtschaftlich am nächsten kommen.